Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.


Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle.
Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte.
 
 


Der Ort, an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen, die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes, an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet, richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört, in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.
Der Ort, an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen, die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes, an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet, richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört, in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.
Zeile 9: Zeile 11:


Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle.  
Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle.  
Wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht, kann der Fall auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgt ist.





Version vom 13. Oktober 2020, 11:03 Uhr

Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.

Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte.


Der Ort, an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen, die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes, an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet, richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört, in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.

Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.

Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle.


https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
👁 Siehe auch: [[ ]]

Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-