Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab.  
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab.  


  Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in einer Hausratversicherung. Wir haben diese Bereiche herausgestellt.
  Der '''abgedeckte Gefahrenbereich''' ist in wesentliche Punkten '''umfangreicher als in einer Hausratversicherung'''. Diese Bereiche werden in Fettschrift hervorgehoben.


* Brand,
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* Erdbeben,
* Erdbeben,
* Böswilligkeit von Dritten,
* Böswilligkeit von Dritten,
* Vandalismus,
'''* Vandalismus,'''
* Herunterfallen,
* Herunterfallen,
* Bruchschäden,
* Bruchschäden,

Version vom 27. Oktober 2016, 10:21 Uhr

Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren

Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab.

Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in einer Hausratversicherung. Diese Bereiche werden in Fettschrift hervorgehoben.
  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Überschwemmung,
  • Hagel,
  • Erdbeben,
  • Böswilligkeit von Dritten,

* Vandalismus,

  • Herunterfallen,
  • Bruchschäden,
  • An- u. Zusammenstoßen,
  • Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
  • unsachgemäße Handhabung,
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
  • Abhandenkommen durch Diebstahl,
  • Abhandenkommen durch Raub,
  • Transportmittelunfall


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