Gegenstandsversicherung, Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme wird mit dem Anschaffungspreis der Gegenstände ermittelt. Der Anschaffungspreis wird bis maximal 90% versichert. Durch den Wertverlust bei bestimmten Gegenständen reduziert sich die Versicherungswert und somit auch die Versicherungssumme. Entsprechend verringert sich für den Versicherungsnehmer auch die Prämie.


Siehe auch:
Gegenstandsversicherung, Beitragsbeispiele
Schlagwort: Geräteversicherung Beitrag, Prämie Geräteversicherung


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