Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. September 2017, 07:51 Uhr


- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. Display Schadenhöhe 400 €.

- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 €.

- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt. Schadenhöhe 3.500 €.

- Das notebook wird durch verschütteten Kaffee unbrauchbar. Schadenhöhe 1.350 €.

- Bei der Espressomaschine kommt es aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung zu einem Kurzschluss. Schaden 600 €.

- Das Sofa bekommt durch verschütten von Kaffee einen Fleck, der sich nicht mehr entfernen lässt. Schaden 2.500 €.

- Das Schlagzeug wird aufgrund eines Zimmerbrandes komplett zerstört. Schadenhöhe 4.000 €.

- Der Designerteppich erleidet einen Wasserschaden aufgrund eines Defektes der Spülmaschine. Schadenhöhe 12.000 €.


Schlagwort: Gegenstände versichern, Versicherung von Gegenständen


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