Gefahrenklassen

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Im Versicherungsbereich wird in diversen Versicherungssparten von Gefahrenklassen gesprochen. Oftmals verbirgt sich hinter dem Begriff eine ganz unterschiedliche Bedeutung, jedoch meist mit dem selben Ergebnis. Je höher die Gefahrenklasse ist, desto höher ist das versicherungstechnische Risiko und damit der Beitrag. Bzw. bestimmte Gefahrenklassen führen zur Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes durch den Versicherer.


  • Gefahrenklassen in der Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung wird bei gemischt genutzten Gebäuden für den Bereich Feuerversicherung ein Beitragszuschlag vereinbart. Dieser hängt davon ab, in welcher Gefahrenklasse das zu versichernde Objekt eingestuft wurde.


Gefahrenklasse A:
z.B. Chemische Reinigung, Wäscherei, Pension, Möbelhandel, Supermarkt, Fleischerei
Gefahrenklasse B:
z.B. Gaststätte, Restaurant, Spielhalle, gewerbliche Tierhaltung, Baumarkt
Gefahrenklasse C:
z.B: Glasverarbeitungsbetrieb, Glaserei, KFZ-Reparatur, Lackiererei, Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung
Befinden sich im zu versichernden Gebäude mehrere Betriebe, so wird zur Beitragsberechnung die höchste Gefahrenklasse verwendet.


  • Gefahrenklassen in der Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung wird statt des Begriffs Gefahrenklasse oftmals die Begriffe Gefahrengruppe oder Berufsgruppe verwendet. Auch in der privaten Unfallversicherung bestimmt die Einstufung der versicherten Person zu einer bestimmten Gefahrenklasse die Beitragshöhe. So bestehen zwischen den Gefahrenklassen Beitragsdifferenzen bis zu 80 %.
In der privaten Unfallversicherung wird im Regelfall nach den Berufsgruppen A und B sowie K unterschieden in die die zu versichernde Person eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt anhand des Risikos der versicherten Person am Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit sowie der Ausübung von risikorelevanten Hobbys.
In die Berufsgruppe A werden im Regelfall alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet.
In die Berufsgruppe B werden im Regelfall alle eingestuft, deren Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.
Die Berufsgruppe K gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Oftmals gestaltet sich die Eingruppierung in eine Berufsgruppe als schwierig da keine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Berufsgruppen möglich ist. Ist dies der Fall, so wird meist in die höhere Risikogruppe eingeteilt, die einen höheren Beitrag zur Folge hat.
Zu beachten ist, dass bei der Ausübung von Extremsportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Wracktauchen keine Zuordnung zu einer Risikogruppe erfolgt und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.


  • Gefahrenklassen in der privaten Krankentaeggeldversicherung
Auch hier spielt der Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit eine Rolle und wird bei der Tarifeinstufung berücksichtigt.


Siehe auch
Zürs Zonen


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