Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind<br /> * grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden. Als grob fahrlässig gil…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:


* grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
* grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und die Rohre einfrieren, oder bei einer Reise den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren.


* nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, wie zum Beispiel Schäden durch einen Kaminbrand.


Was ist bei Leitungswasser nicht versichert?
* nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand
Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm
Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch. (Diese sind aber durch Zusatz im Bereich Elementarschäden versicherbar)
Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
Was ist bei Sturm/Hagel nicht versichert?
Schäden durch Stürme unter Windstärke 8
Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
Schäden durch Lawinen und Sturmflut (Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der Elementarschäden versicherbar)
Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt
Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein

Version vom 25. Dezember 2016, 16:57 Uhr

Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind


  • grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.


  • nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand