Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit

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Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten vernachlässigt wird. So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des VN zurückzuführen, ist i.d.R. der Versicherer nicht leistungspflichtig, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Verzichtsklausel des Versicherers.

Folgende Alltagsbeispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • die Wohnungseingangstüre wird nicht abgeschlossen
  • das Fenster wird gekippt und das Haus wird verlassen
  • eine Kerze wird angezündet und der Raum verlassen
  • die Waschmaschine wird angestellt und das Haus wird verlassen

Siehe auch:Verschuldensformen

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