Gebäudeversicherung private, Anpassung Versicherungssumme

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I.d.R. laufen Gebäudeversicherungen sehr lange. Nimmt der Versicherungsnehmer An- und Umbauten vor und/oder saniert das Gebäude und meldet dies nicht dem Gebäudeversicherer, entspricht der Wert des Gebäudes nicht mehr der Versicherungssumme. Es tritt eine Unterversicherung ein. Auch bei der Übernahme von Vorverträgen (Eigentümerwechsel) werden die vertraglich festgelegten Deckungssummen häufig nicht geprüft und es kommt ebenfalls zur Unterversicherung. Es ist die Anpassung der Versicherungssumme erforderlich.

Siehe auch:
Unterversicherung
Unterversicherungsvezicht
Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit


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