Gebäudeversicherung private, Abgrenzung gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abgrenzung private und gewerbliche Nutzung'''<br>


Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. '''Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen.''' Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.<br />
Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. '''Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen.''' Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.<br />
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2023, 09:09 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Abgrenzung private und gewerbliche Nutzung

Meist unterliegt ein Gebäude nicht ausschließlich der privaten oder gewerblichen Nutzung. Oftmals handelt es sich um die sog. Mischnutzung. Insbesondere im beratenden Bereich, wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, oder dem medizinischen Bereich, wie eine kleine Arztpraxis, ist die Mischnutzung anzutreffen. Bei der Mischnutzung muss ermittelt werden, wie hoch der gewerbliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. Bei einer gewerblichen Nutzung wird ab einem Gewerbeanteil von mind. 50 % gesprochen. Dies hat zur Folge, dass die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung nach den Tarifen für Gewerbeimmobilien erfolgt.


Bei der Beitragsberechnung für die Gebäudeversicherung werden weitere Kriterien berücksichtigt. U.a. ist die Betriebsart ein bedeutender Faktor. So ist der Beitragsaufwand bei einem Tischlereibetrieb wesentlich höher als bei einem kaufmännischen Betrieb, wie z.B. Arztpraxis. Hintergrund hierfür ist die wesentlich höhere Feuergefahr des Tischlereibetriebes.


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Anschrift
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
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Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
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