Fremdschaden

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Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.


👁 Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung



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Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Fremdschaden, Fremdschäden -.-.-.-