Fremdschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.
 
<big>'''Fremdschaden'''</big>: Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.





Version vom 13. März 2022, 13:10 Uhr


Fremdschaden: Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.


Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung



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