Firmenrechtsschutzversicherung, versicherte Personen

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Nicht nur für Sie selbst.

Versichert sind Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger. Ebenso sind die Arbeitnehmer mitversichert. Auch Ihre Familienmitglieder, sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, geniessen die Deckung.

Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um eine juristische Person, sind die Inhaber/Gesellschafter nicht automatisch versichert. Hinweis: Hier gilt, die Inhaber/Gesellschafter sind namentlich im Vertrag aufzuführen.