Firmenrechtsschutzversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Nicht nur für Sie selbst.<br />
Nicht nur für den Versicherungsnehmer<br />


Versichert sind Sie als '''Inhaber''' eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger. Ebenso sind die '''Arbeitnehmer''' mitversichert. Auch Ihre '''Familienmitglieder''', sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, geniessen die Deckung.<br />
Versichert sind Sie als '''Inhaber''' eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger. Ebenso sind die '''Arbeitnehmer''' mitversichert. Auch Ihre '''Familienmitglieder''', sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, geniessen die Deckung.<br />

Version vom 13. Oktober 2020, 14:23 Uhr

Nicht nur für den Versicherungsnehmer

Versichert sind Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger. Ebenso sind die Arbeitnehmer mitversichert. Auch Ihre Familienmitglieder, sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, geniessen die Deckung.

Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um eine juristische Person, sind die Inhaber/Gesellschafter nicht automatisch versichert. ⚠️ Hier gilt, die Inhaber/Gesellschafter sind namentlich im Vertrag aufzuführen.



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