Firmenrechtsschutzversicherung, Hilfsgeschäfte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juni 2021, 09:35 Uhr

Der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die

- in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büroräumen, Praxisräumen, Betriebsräumen oder Werkstatträumen und deren Einrichtungen stehen.

- Sich auf den Kauf, Leasing, Wartungsverträgen und Reparaturverträgen von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, EDV-Anlagen der deren Software beziehen

- den Einkauf der nachfolgenden Dienstleistungen für das Unternehmen zum Gegenstand haben, wie Werbedienstleistungen, ausschließlich selbstgenutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Catering, ordnungsgemäße Aktenentsorgung und Messe- und Eventmanagement.

- In unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen, wie z.B. Maschinenversicherung, Inhaltsversicherung stehen.


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