Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).''' Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.<br />
'''Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).''' Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.<br />


Mitarbeiter und Kunden machen dem ihnen zustehenden Recht immer mehr Gebrauch und scheuen nicht mehr den Klageweg. Für Unternehmer und Selbständige, die mit Einstellungen und Personal, insbesondere auch mit ausländischen Arbeitnehmern, zu tun haben, ein immer wichtig werdender Baustein beim Rechtsschutz.
Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.
 
 


   
   

Version vom 10. Oktober 2020, 12:31 Uhr

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Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.

Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.


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