Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko <big>'''Deckungsklage'''</big> erheben.


⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />




'''Feststellungsklage'''<br />
*'''Feststellungsklage'''<br />


Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />
:Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />


'''Leistungsklage'''<br />
*'''Leistungsklage'''<br />
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />
:Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />




👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren ]]  <br />


'''Siehe auch'''<br />
[[Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachten ]]  <br />


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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>  





Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 10:42 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.

⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.


  • Feststellungsklage
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
  • Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.


Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachten


Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen                    zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn



























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