Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse

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Allgemeine Ausschlüsse beim Rechtsschutz

- Krieg, Aufruhr oder Streik

- Nuklear- und genetische Schäden

- Bau- und Finanzierung einer Immobilie

- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen

- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht

- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit

- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum

- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften

- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)

- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer

- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen

- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen

- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe

- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben

- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).