Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung'''<br />
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⚠️ Nicht alle Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten. Fragen Sie nach!<br />
⚠️ Nicht alle Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten. Fragen Sie nach.<br />




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- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br />
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br />
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br />
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br />
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen<br />
Gerichtshöfen<br />
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br />
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br />
- Bei Asylverfahren<br />  
- Bei Asylverfahren<br />  

Version vom 12. Oktober 2020, 10:44 Uhr

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Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung

⚠️ Nicht alle Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten. Fragen Sie nach.


- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies gehört in den Bereich der Haftpflichtversicherung)
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren
- Streit um Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.



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