Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:


- Krieg, Aufruhr oder Streik<br />
- Krieg, Aufruhr oder Streik<br />
- Nuklear- und genetische Schäden<br />
- Nuklear- und genetische Schäden<br />
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie<br />
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie<br />
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen<br />
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen<br />
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht<br />
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht<br />
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br />
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br />
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br />
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br />
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br />
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br />
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br />
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br />
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br />
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br />
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen<br />
Gerichtshöfen<br />
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br />
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br />
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br />
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br />
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br />
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br />
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).<br />
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).<br />

Version vom 10. Oktober 2020, 12:18 Uhr

XXX

Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung


- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).