Finanzdienstleistungen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Siehe § 312 Abs. 5 erster Halbsatz BGB.

Nach dieser Vorschrift sind Finanzdienstleistungen Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.