Finanzdienstleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe BGB § 312 Abs. 5
Nach dem BGB sind <big>'''Finanzdienstleistungen'''</big> Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung / Finanzierung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
 
 
'''Siehe'''<br>
BGB § 312 - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html


Nach dieser Vorschrift sind <big>'''Finanzdienstleistungen'''</big> Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung / Finanzierung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.





Aktuelle Version vom 25. Januar 2023, 09:23 Uhr

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Nach dem BGB sind Finanzdienstleistungen Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung / Finanzierung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.


Siehe
BGB § 312 - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html


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