Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Partner der IAS AG / Bremen  
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Ihr Schutz gegen finanzielle Folgen im Falle eines Fahrverbots
Warum eine Führerschein-Versicherung?
Sollten Sie Ihren Führerschein für die Dauer von 1 bis 3 Monaten verlieren, werden Ihnen die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.
Wer kann sich versichern?
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
Was ist versichert?
– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Auffahren und ungenügender Abstand
– Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
– Handynutzung*
– Vorfahrtverletzung
– Ampelverstoß
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
…. sowie weitere Vergehen nach der StVO.
*ohne Drittschadenfolge
Was ist nicht versichert?
– Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
– Fahren unter Einfluss von Drogen
– Unfallflucht
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
– Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
– Aberkennung der Fahrerlaubnis
Versicherungssumme
– Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR
Wer kann sich versichern?
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.





Version vom 6. Mai 2021, 09:02 Uhr

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Mit dem Partner der IAS AG / Bremen

Ihr Schutz gegen finanzielle Folgen im Falle eines Fahrverbots Warum eine Führerschein-Versicherung?

Sollten Sie Ihren Führerschein für die Dauer von 1 bis 3 Monaten verlieren, werden Ihnen die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.

Wer kann sich versichern? Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.

Was ist versichert? – Geschwindigkeitsüberschreitung – Auffahren und ungenügender Abstand – Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰ – Handynutzung* – Vorfahrtverletzung – Ampelverstoß – Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen – Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung …. sowie weitere Vergehen nach der StVO.

  • ohne Drittschadenfolge

Was ist nicht versichert? – Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰ – Fahren unter Einfluss von Drogen – Unfallflucht – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate – Aberkennung der Fahrerlaubnis

Versicherungssumme – Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR – Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR – Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR

Wer kann sich versichern? Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.



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Schlagwort: Führerschein Versicherung, Führerscheinentzug .-.-.-.