Erbschaftssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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eigenständige Steuerart,  
Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.  
Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist ,dass keine Erbschaftssteuer anfällt.
Die spflicht besteht selbst dann,   wegen der hohen Erbschaftssteuerfreibeträge keine Erbschaftssteuer anfällt.





Version vom 22. April 2018, 11:38 Uhr

Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist ,dass keine Erbschaftssteuer anfällt.


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