Elementarversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung kann als '''zusätzlicher Baustein zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung''' abgeschlossen werden.
Die Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung kann nur als '''zusätzlicher Baustein zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung''' abgeschlossen werden.


* '''Versicherbare Gefahren'''<br />
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👁 Siehe auch: [[Zürs Zonen]]  <br />
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Schlagwort: Elementarschaden, Überschwemmungsversicherung, Hochwasserversicherung, Erdbebenversicherung, Lawinenversicherung, Starkregenversicherung<br />





Version vom 19. Juli 2018, 06:39 Uhr

Die Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung kann nur als zusätzlicher Baustein zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

  • Versicherbare Gefahren

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Hierzu zählen:

- Überschwemmung
- Hochwasser
- Erdfall
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Schneedruck
- Lawinen
- Blitzschlag
- Starkregen

  • Versicherbarkeit gegen Elementarschäden

Rund 98 % der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versicherbar. Die restlichen Gebäude liegen in Gebieten, die von Hochwasser stark gefährdet sind. Diese sind im Regelfall durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder Installation von schadenverhütenden Maßnahmen versicherbar.

  • Einteilung in Gefahrenzonen

Der GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) hat ein bundesweit einheitliches Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) erstellt. Dieses ermöglicht den Versicherungsgesellschaften die exakte Risikoeinstufung von Gebäuden in 4 Gefährdungsklassen. Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist das Risiko und somit der Beitrag.


👁 Siehe auch: Zürs Zonen
Schlagwort: Elementarschaden, Überschwemmungsversicherung, Hochwasserversicherung, Erdbebenversicherung, Lawinenversicherung, Starkregenversicherung


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