Einkunftsarten

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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) bleiben außer Ansatz.


Einkunftsarten gesetzliche Grundlagen
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 - § 14 EStG)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Vorlage:§, Vorlage:§, Vorlage:§ EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit Vorlage:§ EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Vorlage:§ EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen Vorlage:§ EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Vorlage:§ EStG
Sonstige Einkünfte Vorlage:§, Vorlage:§ EStG



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