Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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|[Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Deutschland)|Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft||  [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__13.html | §13 EStG ]
|[Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Deutschland)|Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft||  [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__13.html §13 EStG ]
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| Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland)|Einkünfte aus Gewerbebetrieb||  § 15 - § 17 EStG
| Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland)|Einkünfte aus Gewerbebetrieb||  § 15 - § 17 EStG

Version vom 20. Januar 2018, 09:03 Uhr

Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( § 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( § 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.


Einkunftsarten gesetzliche Grundlagen
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 - § 17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Sonstige Einkünfte § 22 und 23 EStG



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