Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland)|Einkünfte aus Gewerbebetrieb||  § 15 - § 17 EStG
| Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Deutschland)|Einkünfte aus Gewerbebetrieb||  § 15 - § 17 EStG
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| Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)|Einkünfte aus selbständiger Arbeit ||
| Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)|Einkünfte aus selbständiger Arbeit || § 18 EStG
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!colspan="2"|Überschusseinkünfte                             
!colspan="2"|Überschusseinkünfte                             

Version vom 20. Januar 2018, 08:45 Uhr

Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) bleiben außer Ansatz.


Einkunftsarten gesetzliche Grundlagen
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 - § 14 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 - § 17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Vorlage:§ EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen Vorlage:§ EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Vorlage:§ EStG
Sonstige Einkünfte Vorlage:§, Vorlage:§ EStG



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