Einkünfte steuerfrei
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- Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Schlechtwettergeld
- Konkursausfallgeld
- Mutterschaftsgeld
- Leistungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden
- Ebenso Leistungen zum Meister-Bafög
- Einkünfte steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Stipendien
- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Siehe auch:
Progressionsvorbehalt
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Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression
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