Einkünfte steuerfrei: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. April 2021, 09:55 Uhr

  • Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt

- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Schlechtwettergeld
- Konkursausfallgeld
- Mutterschaftsgeld
- Leistungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden
- Ebenso Leistungen zum Meister-Bafög

  • Einkünfte steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt

- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Stipendien
- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung


Siehe auch:
Progressionsvorbehalt


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Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression
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