Einkünfte steuerfrei: Unterschied zwischen den Versionen

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- Kindergeld<br />
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- Erziehungsgeld<br />
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- Stipendien<br /
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- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder <br />
- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder <br />
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Version vom 26. Februar 2018, 09:41 Uhr

  • Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt

- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Schlechtwettergeld
- Konkursausfallgeld
- Mutterschaftsgeld
- Leistungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden
- Ebenso Leistungen zum Meister-Bafög

  • Einkünfte steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt

- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Stipendien
- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung


👁 Siehe auch: Progressionsvorbehalt
Schlagwort: Steuer, Steuern


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