Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherungdrei verschiedene Arten von Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. Bei der Beraubung handelt es sich um einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. Als einfacher Diebstahlgelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.  XXX
 
Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl ist i.d.R. Nicht versichert.  
 
Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses)  bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl ist versichert.
 
Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung ist versichert.
 
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.
 
 
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung
 
 
 


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 29. September 2016, 07:39 Uhr

Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.

Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl ist i.d.R. Nicht versichert.

Als Einbruchdiebstahl wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses) bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl ist versichert.

Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung ist versichert.

Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.


Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung