Eigenschadenversicherung

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Bei der Eigenschadenversicherung handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag.
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden.

⚠️ Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.


Siehe auch:
Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
D&O, Eigenschaden
Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung
Fremdschaden


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