Eigenschadenversicherung

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Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag.
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden.

⚠️ Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.


Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Siehe auch: Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
Siehe auch: D&O, Eigenschaden
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Siehe auch: Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung
Siehe auch: Fremdschaden


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Schlagwort: Eigenschäden, Fremdschäden -.-.-.-