Eigenschadenversicherung

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Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag.
Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden.


👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
👁 Siehe auch: D&O, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung


👁 Siehe auch: Fremdschaden
Schlagwort: Eigenschäden, Fremdschäden


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