Eigenschadenversicherung

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Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden. Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen.


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