Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[D&O, Eigenschaden]]  <br />





Version vom 15. Januar 2021, 13:32 Uhr


Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden. Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.


👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
👁 Siehe auch: Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
👁 Siehe auch: D&O, Eigenschaden


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