Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
Wenn einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.




Zeile 21: Zeile 21:




<center>{{BimpimV02}}</center>





Version vom 22. März 2022, 11:59 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Wenn einer anderen Person ein Schaden zugefügt wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.


Siehe auch:
Fremdschaden
Eigenschadenversicherung


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                             zur Hauptseite 


















-.-.-.-