Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:




  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                           [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 18. Mai 2021, 10:39 Uhr

Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.


Siehe auch:
Fremdschaden
Eigenschadenversicherung


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-