Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. April 2021, 15:30 Uhr

Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht.


► Siehe auch:
Fremdschaden
Eigenschadenversicherung


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