Deckungsanfrage im Schadenfall

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Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.


Siehe auch
Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage


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Schlagwort: Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung


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