Dauerschuldverhältnis

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Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten. Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt.


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