Dauerschuldverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu  einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten.
Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt.





Version vom 13. April 2020, 11:00 Uhr

Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten. Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt.


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