D&O, Schadenbeispiele Aussen-/Innenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', wie
- Lieferanten, <br />
- Kunden, <br />
- Finanzbehörden, <br />
- Sozialversicherungsträgern,<br />
- Zollbehörden<br />
- oder sonstigen Dritten.<br />




'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', also z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />
- Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)<br />
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben<br />
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten<br />
- Verstöße gegen Zollbestimmungen<br />
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der - Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden<br />
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)<br />
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo<br />
- Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme<br />
- Verletzung von Schutzgesetzen<br />
- Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln<br />




* Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)
* '''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />
* Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
* Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
* Verstöße gegen Zollbestimmungen
* Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
* Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)
* Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
* Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
* Verletzung von Schutzgesetzen
* Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln<br />




'''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />
- Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.<br />


- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />


* Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.<br />


* Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />


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Aktuelle Version vom 29. März 2021, 17:58 Uhr

  • Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten, wie

- Lieferanten,
- Kunden,
- Finanzbehörden,
- Sozialversicherungsträgern,
- Zollbehörden
- oder sonstigen Dritten.


- Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
- Verstöße gegen Zollbestimmungen
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der - Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
- Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
- Verletzung von Schutzgesetzen
- Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln


  • Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.


- Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.

- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.


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