D&O, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung '''häufig keine Leistung''' aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br />
'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br />


Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.<br />
⚠️ Bestimmte Eigenschäden können aber in den Schutz eingebunden werden.<br />




Zeile 19: Zeile 19:




Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung<br />


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']]  
Zeile 61: Zeile 60:




 
Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung<br />
.-.-.-.
.-.-.-.




[[Category:D&O]][[Category:BIM]]
[[Category:D&O]][[Category:BIM]]

Aktuelle Version vom 31. März 2021, 07:43 Uhr

Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag vor. Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte.

⚠️ Bestimmte Eigenschäden können aber in den Schutz eingebunden werden.


Beispiele für Eigenschäden:

- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,

- Kosten externer PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder eingetretenen Reputationsschadens,

- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue, Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit,

- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),

- Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die im eigenen Namen an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben wurden und aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Layoutfehler) schiefgelaufen sind.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung
.-.-.-.