D&O, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br />
- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br />


- Kosten eines externen PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,<br />
- Kosten eines externen PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,<br />


- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,<br />
- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,<br />


- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),<br />
- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),<br />
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Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung<br />
Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung<br />
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Version vom 12. Juni 2017, 07:44 Uhr

Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag vor. Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte.

Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.


Beispiele für Eigenschäden:

- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,

- Kosten eines externen PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,

- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,

- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),

- Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die im eigenen Namen an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben wurden und aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Layoutfehler) schiefgelaufen sind.


Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung

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