D&O, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung '''häufig keine Leistung''' aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br />
'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung '''häufig keine Leistung''' aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br />


  Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.
  Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.<br />


Beispiele für Eigenschäden:<br />
 
'''Beispiele für Eigenschäden:'''<br />


- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br />
- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br />

Version vom 12. Juni 2017, 07:44 Uhr

Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag vor. Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte.

Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.


Beispiele für Eigenschäden:

- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,


- Kosten eines externen PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,


- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,


- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),

- Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die im eigenen Namen an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben wurden und aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Layoutfehler) schiefgelaufen sind.


Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen zur Hauptseite


Bim pim v02.png



















.-.-.-.