D&O, Ausschlüsse USA: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. April 2017, 20:15 Uhr

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche der Versicherungsnehmerin einer Tochtergesellschaft eines Unternehmens, in dem eine versicherte Person oder ein Angestellter ein Fremdmandat wahrnimmt gegen versicherte Personen, die in den USA oder Basis des Rechts der USA sowie entsprechender Durchführungs- und Verwaltungsvorschriften dieser Bestimmungen oder vergleichbarer Bundes- oder Staatsgesetze geltend gemacht werden, es sei denn es handelt sich um Kosten der Abwehr dieser Ansprüche diese Ansprüche werden von Anteilseigner ohne jegliche Unterstützung, Förderung oder Veranlassung einer versicherten Person, der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft erhoben, oder diese Ansprüche werden von einem Insolvenzverwalter oder Liquidator erhoben.

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche, die in den USA oder auf Basis des Rechts der USA geltend gemacht werden, wegen Pflichtsverletzungen gegen Bestimmungen des US-Gesetzes zur Sicherung des Ruhestandseinkommens von Angestellten.


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