Cyberversicherung Cyberrisk, Ausschlüsse

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:

- vorsätzliche Pflichtverletzungen
- strafbares Verhalten
- Schadenverursachung vorsätzlich
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen
- Krieg, Terror
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse
- Patent- und Wettbewerbsverstösse
- Glücksspiel
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Vertragsstrafen
- Verfahren die bereits anhängig sind
- Diskriminierungen
- kerntechnische, atomare Anlagen

Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Cyberversicherung Cyberrisk anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-