Cyberversicherung Cyberrisk, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:
Folgend die Ausschlüsse, die '''nahezu bei allen Angeboten''' der Versicherer zum tragen kommen:


- vorsätzliche Pflichtverletzungen<br />
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- Diskriminierungen<br />
- Diskriminierungen<br />
- kerntechnische, atomare Anlagen<br />
- kerntechnische, atomare Anlagen<br />
Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.

Version vom 2. August 2017, 08:19 Uhr

Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:

- vorsätzliche Pflichtverletzungen
- strafbares Verhalten
- Schadenverursachung vorsätzlich
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen
- Krieg, Terror
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse
- Patent- und Wettbewerbsverstösse
- Glücksspiel
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Vertragsstrafen
- Verfahren die bereits anhängig sind
- Diskriminierungen
- kerntechnische, atomare Anlagen

Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.