Cyberversicherung Cyberrisk, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:
 
- vorsätzliche Pflichtverletzungen<br />
- strafbares Verhalten<br />
- Schadenverursachung vorsätzlich<br />
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen<br />
- Krieg, Terror<br />
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt<br />
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse<br />
- Patent- und Wettbewerbsverstösse<br />
- Glücksspiel<br />
- Seiten mit pornographischen Inhalten<br />
- Vertragsstrafen<br />
- Verfahren die bereits anhängig sind<br />
- Diskriminierungen<br />
- kerntechnische, atomare Anlagen<br />

Version vom 2. August 2017, 08:17 Uhr

Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:

- vorsätzliche Pflichtverletzungen
- strafbares Verhalten
- Schadenverursachung vorsätzlich
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen
- Krieg, Terror
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse
- Patent- und Wettbewerbsverstösse
- Glücksspiel
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Vertragsstrafen
- Verfahren die bereits anhängig sind
- Diskriminierungen
- kerntechnische, atomare Anlagen